Sachverständigen-Kontor

Kompetenz und Zuverlässigkeit

Manche Streitfälle können im persönlichen Gespräch geklärt werden, andere landen vor Gericht. Doch die wenigsten Probleme lösen sich von selbst. Oft sind die beteiligten Parteien und Justizorgane auf eine objektive und fachkundige Einschätzung des strittigen Sachverhalts angewiesen. Der Sachverständige Lothar Röwer fertigt sowohl Privat- als auch Gerichtsgutachten an. Er ist für alle Amts- und Landgerichte im Kammerbezirk der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland zugelassen. Lothar Röwer kann aber auch bundesweit als Gutachter tätig werden und eine entsprechende Zulassung beantragen.

Leistungsangebot

  • Gutachten

Preisprüfungsgutachten geben Aufschluss darüber, ob der Preis für eine Ware oder Dienstleistung angemessen ist und den markt- und ortsüblichen Konditionen entspricht.

Für Beweissicherungsgutachten wird die Ursache eines Unfalls oder Brandschadens ermittelt, aber auch der aktuelle Ist-Zustand eines Produktes oder Gebäudes festgestellt. Dieses Gutachten kann vor Gericht Verwendung finden und ggf. in den Verhandlungen mit einer Versicherung geltend gemacht werden. Im Verlauf von Funktionskontrollen prüft der Sachverständige Elektro- und Sicherheitsanlagen vom kleinsten Bauteil bis zur komplexen Funktion. In einem Gutachten stellt er fest, ob sie den zugesagten und geschuldeten Bedingungen entsprechen oder Mängel reklamiert werden können.

  • Bescheinigungen

Um die Zahlungsmoral in Deutschland steht es nicht zum Besten. Immer häufiger versuchen Schuldner, berechtigten Forderungen wenigstens zeitweise zu entgehen, indem sie die fälligen Zahlungen aufschieben. Für die betroffenen Unternehmen hat das oft fatale Folgen. Nur wenige können große Summe über einen längeren Zeitraum zwischenfinanzieren, bei den meisten führen anhaltende Liquiditätsprobleme zu erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten bis hin zur Insolvenz. Mit dem "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen", das am 1. Mai 2000 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber auf diese Situation reagiert. Der Gläubiger ist nun zum Beispiel in der Lage, 5% statt bisher 4% Verzugszinsen zu erheben und Abschlagszahlungen für erbrachte Teilleistungen zu verlangen. Außerdem kann er den Verzug 30 Tage nach Versenden der Rechnung ohne vorherige Mahnung feststellen und an Stelle der bis dato üblichen Abnahme die Fertigstellungsbescheinigung eines Sachverständigen vorlegen.

Dieser Punkt erweist sich beim Streit um überfällige Zahlungen oft als besonders effektiv. § 641 a des BGB sieht nämlich vor, dass ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger dem Unternehmer bescheinigen kann, dass seine Arbeit (beispielsweise Privathäuser, Bürogebäude oder Industrieanlagen) vertragsgemäß fertiggestellt wurde und keine Mängel aufweist, die einen Zahlungsverzug rechtfertigen würden. Der Sachverständige kann von einer Kammer bestimmt werden, es ist aber auch möglich, dass sich Unternehmen und Kunden auf eine Person ihres Vertrauens einigen. Der Sachverständige wird im Auftrag eines Gläubigers tätig, der eine schnelle Abnahme und die möglichst rasche Auszahlung der vereinbarten Vergütung erreichen will. Trotzdem ist er beiden Parteien gegenüber gleichermaßen verpflichtet, die Fertigstellungsbescheinigung ausschließlich nach objektiven Gesichtspunkten zu erteilen. Sein Gutachten, das präzise zum Verhältnis von Ist- und Soll-Zustand des Auftrags Stellung nimmt, gilt vor Gericht als Beweis für die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderung.

Über mich

Lothar RöwerLothar Röwer wurde am 3. August 1952 in Osnabrück geboren. Nach dem Schulabschluss absolvierte er eine Ausbildung zum Elektroniker mit der Fachrichtung Energie und Gebäudetechnik. 1974 legte Röwer seine Meisterprüfung im Elektrotechniker-Handwerk ab.

Lothar Röwer ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland im Elektrotechnikerhandwerk (Spezial-Gebiet: Gefahrenmeldesysteme) und VdS anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen nach VdS 3602. Seit 1989 ist er Beisitzer im Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland und Mitglied im Verband der Sachverständigen im Elektrotechnikerhandwerk.

Darüber hinaus leitet Lothar Röwer seit fast vierzig Jahren ein erfolgreiches Unternehmen. Neben dem 1947 gegründeten Familienbetrieb rief er 1977 die Röwer Meldetechnik ins Leben. 2003 fusionierten beide Unternehmen zur Röwer Sicherheits- und Gebäudetechnik GmbH. Lothar Röwer leitet die GmbH als geschäftsführender Gesellschafter.

Zertifizierter Sachverständiger im Bereich "Brandschadensverhütung"

VDS Vertrauen durch Sicherheit Lothar Röwer ist seit 1989 als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland im Elektrotechnikerhandwerk tätig und seit 2003 überdies vom Verband der Sachversicherer (VdS) anerkannter und zertifizierter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen. Diese Zertifikate qualifizieren Lothar Röwer, der als Handwerksmeister und Unternehmer außerdem über eine jahrzehntelange Praxiserfahrung verfügt, zur fachgerechten Erteilung von Fertigstellungsbescheinigungen. Die Gutachten des erfahrenen Sachverständigen, der bereits in zahlreichen Streitfällen zu Rate gezogen wurde, zeichnen sich durch Kompetenz, Präzision und absolute Objektivität aus.

Viele Menschen unterschätzen die Gefahren, die von einer elektrischen Anlage ausgehen können. Für größere Industriebetriebe und Gewerbeunternehmen kann diese Sorglosigkeit dramatische Folgen haben. Wenn ein Gebäude in Brand gerät und Experten von einem "technischen Defekt" sprechen, verbirgt sich dahinter nicht selten eine schadhafte elektrische Anlage. Neuere Untersuchungen gehen davon aus, dass diese Geräte in einem Viertel aller Schadensfälle für die Brandentstehung bzw. Brandentwicklung oder -weiterleitung verantwortlich sind. Das entspricht in etwa dem Anteil, der für gezielte Brandstiftung veranschlagt wird.

Obwohl Unternehmen gegen diese Gefahr versichert sind und ihr finanzieller Schaden ersetzt wird, vergehen in der Regel viele Monate bis die beschädigten Gebäude wieder funktionsfähig sind. In dieser Zeit verlieren sie oft wichtige Marktanteile, so dass etwa 40% der Unternehmen, die von einem Großbrand betroffen sind, innerhalb eines Jahres Insolvenz anmelden müssen.

Die Gebäudeversicherer verlangen aus diesem Grund immer öfter regelmäßige Überprüfungen durch unabhängige und zertifizierte Prüfer der VdS Schadenverhütung GmbH, einer Einrichtung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Einmal im Jahr sollen die Betreiber einer Anlage ihre Geräte kontrollieren lassen, um weiterhin vollen Versicherungsschutz zu genießen.

In Osnabrück kann diese in der Versicherungsklausel 3602 vorgesehene Überprüfung von dem Elektrotechnikermeister Lothar Röwer durchgeführt werden. Röwer besitzt ein Zertifikat als VdS-anerkannter Sachverständiger "Brandschadensverhütung Elektrotechnik".

Damit bestätigt der VdS, dass der Sachverständige qualifiziert ist, die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß Versicherungsklausel 3602 kompetent und sachgerecht vornehmen kann.

Roewer GmbH LogoDie Röwer Sicherheits- und Gebäudetechnik GmbH ist neben TÜV Nord Anlagentechnik und der Dekra Automobil GmbH Industrial Services erst der dritte Betrieb in Osnabrück, der von der VdS anerkannt und mit dem entsprechenden Zertifikat ausgezeichnet wurde.

Sachverständigen-Kontor

Allen Sachverständigen, die vom Verband der Sachversicherer und den Handwerkskammern anerkannt oder von den Industrie- und Handelskammern öffentlich bestellt und vereidigt wurden, eröffnet das Sachverständigen-Kontor die Möglichkeit einer professionellen und effektiven Zusammenarbeit.

Für die Auftraggeber bedeutet das ein Maximum an Kompetenz und Zuverlässigkeit. Die im Sachverständigen-Kontor organisierten Fachleute verbinden ihr vor Ort erworbenes Know-how mit den Erkenntnissen eines überregionalen Erfahrungsaustauschs. Sie sind kurzfristig in ganz Deutschland einsetzbar und können auf unterschiedlichste Herausforderungen flexibel reagieren.

Langfristige Prüfungsverfahren gehören damit der Vergangenheit an. Gleiches gilt für die unverhältnismäßige Unterbrechung von Prozessabläufen.

Im Sachverständigen-Kontor sind weitere professionelle Mitarbeiter und kompetente Unterstützung jederzeit willkommen. Qualifizierte Sachverständige melden sich unter info@sachverstaendigen-kontor.de

Kontakt

Weiterführende Informationen sende ich Ihnen gerne zu. Auf Wunsch schicke ich Ihnen auch gern ein Muster der oben beschriebenen Abnahmebescheinigung zu. Schreiben Sie mir einfach eine Nachricht an info@sachverstaendigen-kontor.de.